Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine neues Früherkennungsangebot (U-Untersuchung) für Kinder zwischen neun und zehn Jahren beschlossen. Die U10 soll eine Lücke in der Versorgung schließen, die zwischen der U9 (um den 5. Geburtstag) und der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 (zwischen 12 und 14 Jahren) besteht. Zudem soll die Dokumentation der J1 ins Kinderuntersuchungsheft (Gelbes Heft) aufgenommen werden.
Laut einer Pressemeldung des G-BA weisen Studien darauf hin, dass Kinder im Alter zwischen neun und zehn Jahren besonderen Risiken ausgesetzt sind. Dazu zählen beispielsweise eine zu häufige Nutzung von Handys und Computern, was sich auf die Sprachentwicklung und Konzentrationsfähigkeit auswirken kann, sowie Bewegungsmangel, der ein Risiko für Übergewicht und weiter Erkrankungen darstellt.
Fokus auch auf psychische Gesundheit
Der Fokus der U10 liegt daher auf Themen wie Ernährung, Gewicht, körperlicher Aktivität, schulischer Entwicklung und digitalem Medienkonsum. Eine Besonderheit der Früherkennung in dieser Altersgruppe ist laut G-BA eine ausführliche Anamnese. Es werden Krankheitsrisiken und Belastungen innerhalb der Familie abgefragt und untersucht.
Neu ist zudem ein standardisierter Fragebogen (KIDSSCREEN) zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität, der im Vorfeld der Untersuchung ausgefüllt werden und das psychische, mentale und soziale Wohlbefinden des Kindes erfassen soll. Auch den Jugendlichen bei der J1 wird künftig ein solcher Fragebogen angeboten.
Rate der HPV-Impfung erhöhen
Ziel der U10 ist es außerdem, die Rate der Impfungen gegen Humane Papillomviren (HPV) bei Jungen und Mädchen durch eine Impfberatung zu steigern. Die Dokumentation der J1 im Gelben Heft soll dazu beitragen, die Aufmerksamkeit für die HPV-Impfung, aber auch die J1 selbst als Früherkennungsangebot zu erhöhen.
Beschlüsse werden geprüft
Damit die Änderungen umgesetzt werden können, werden die Beschlüsse zunächst dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegt. Nach dessen rechtlicher Prüfung können sie – sofern nichts beanstandet wird – im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in Kraft treten. Der Bewertungsausschuss entscheidet dann innerhalb von sechs Monaten über die Höhe der ärztlichen Vergütung im EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab).
Red.
Quellen:
1. 1. G-BA. Pressemitteilung: Früherkennung bei Kindern und Jugendlichen: G-BA führt neue U10 ein und integriert Dokumentation der J1 ins Gelbe Heft. 20.08.2026
2. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Praxisnachricht: G-BA beschließt neue Früherkennungsuntersuchung für 9- bis 10-Jährige. 20.08.2026
