Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Mitte März 2026 Anforderungen an Strukturen und Prozesse einer durchgängig hebammengeleiteten Betreuung von Geburten im Krankenhaus beschlossen. Die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin e. V.(DGPM) hat hierzu Stellung bezogen.

Die Erstfassung dieser verabschiedeten „Richtlinie zur Qualitätssicherung der hebammengeleiteten Betreuung in Kreißsälen (QHKS-RL)“ ist abrufbar unter www.g-ba.de.

Die Deutsche Gesellschaft für Perinatale ­Medizin e. V.(­DGPM) hat zu dieser Richtlinie eine Stellungnahme abgegeben. Darin begrüßt die Fachgesellschaft die Einführung verbindlicher ­Qualitätsanforderungen ausdrücklich, weist jedoch auf wesentliche Aspekte hin, die aus ihrer Sicht weiter präzisiert werden müssen – darunter die Sicherstellung ausreichender Personalressourcen, die neonatologische Versorgung unmittelbar nach der Geburt, eine kontinuierliche Qualitätssicherung sowie die strukturelle Einbindung in regionale Versorgungsnetzwerke.

Die vollständige DGPM-Stellungnahme ist abrufbar unter: www.dgpm-online.org, unter News, Stellungnahmen.


Red.

Quelle: DGPM


Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2026; 97 (3) Seite 226