Heftigen Wirbel hat der geplante Entwurf zum GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken auch in der Pädiatrie ausgelöst. Die Vorhaben der Bundesregierung – so der Vorwurf – gingen in weiten Teilen an den Bedürfnissen kranker Kinder und Jugendlicher vorbei.
So kritisiert der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) ganz generell, dass bei den Ausgabenbegrenzungen der ambulante Sektor überproportional belastet würde. Dabei decken die ambulant tätigen Ärzte laut BVKJ 97 % aller Behandlungsfälle ab, bei einem auf den ambulanten Sektor entfallenden Kostenanteil von lediglich 16 %. „Erschreckend“ sei es daher, dass jetzt auch noch bisher extrabudgetäre Leistungen zum Teil wieder budgetiert werden sollen.
Auch die Gesellschaft der Kinderkliniken und Kinderabteilungen in Deutschland e. V. (GKinD), die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und der Verband Leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands hatten schon zuvor in ihrem politischen Forderungspaket für Kliniken/Abteilungen/Zentren in der Pädiatrie explizit moniert, dass zum Beispiel der Zeitaufwand für Betreuung, Angehörigenarbeit und psychosoziale Leistungen weiterhin nicht refinanziert würde. Besonders negativ wirke sich das natürlich auf sozialpädiatrische Leistungen aus. Erfreulich dabei ist jedoch, dass die drei Verbände in einem gesonderten Abschnitt explizit die Stärkung von Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) einfordern. Denn SPZ würden durch eine Vielzahl an „Limitierungen“ beschnitten. Dies beginne bereits bei der Genehmigung und den Zeiträumen für die Zulassung eines SPZ, setze sich fort bei der Fallzahllimitierung und der Möglichkeit der Rezeptierung von Medikamenten und ende bei einer nach wie vor unvollständigen Vergütung.
Raimund Schmid
Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2026; 97 (4) Seite 246
