2026 muss das Jahr der Prävention werden! Das fordert das Wissenschaftsbündnis Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) ein. Symbolisch soll hierfür die Einführung einer Zuckersteuer stehen, für die sich neben DANK viele weitere – die Bundesärztekammer und auch pädiatrische Vereinigungen – vehement einsetzen.
Die Sprecherin des Bündnisses, Barbara Bitzer, begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), der nun als führender Politiker im Land selbst eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke fordert. Mit über 40 Kilogramm pro Kopf und Jahr erreicht der Zuckerkonsum hierzulande inzwischen ein Rekordniveau. Doch wie könnte eine solche Steuer aussehen? 3 Eingruppierungen wären hierfür denkbar:
- Produkte mit einem Anteil Zucker von unter 5 % wie Milchprodukte oder Getränke (unter 2,5 % Zuckeranteil) wie Sojadrinks blieben steuerfrei.
- Produkte mit einem Zuckeranteil von 5 bis 14 % (bei Getränken von 2,5 bis 7 %) würden mit 40 % besteuert (etwa Softdrinks oder Fruchtjoghurts).
- Fertigprodukte mit einem Zuckergehalt (deutlich ) über 40 % (Ketchup, Süßigkeiten) würden mit 80 % besteuert.
Die positive Lenkungswirkung vergleichbarer Verbrauchssteuern wie der Alkopopsteuer von 2004 ist laut DANK empirisch belegt. Einnahmen aus der Zuckersteuer sollten zweckgebunden für Präventionsmaßnahmen verwendet werden, unter anderem dann auch für die Etablierung von Werbebeschränkungen für zuckerhaltige Fertigprodukte und Softdrinks oder auch für verbindliche Qualitätsstandards für gesundes Essen in Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche an einer Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen.
Raimund Schmid
Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2026; 97 (2) Seite 98
