Darauf haben die Kinder- und Jugendärzte lange gewartet: Die geplante Ausweitung des Leistungskapitels bei Pädiatern auf erwachsene Patienten bis 21 Jahre dürfte deren Rolle bei der Transition aufwerten und erleichtern.

Denn ab 01. Oktober 2025 wird der „Versorgungsbereich der Kinder- und Jugendmedizin“ des 4. EBM-Kapitels auch auf erwachsene Patienten bis 21 Jahre ausgedehnt. Einen entsprechenden Hinweis hat der Bewertungsausschuss jetzt beschlossen. Konkret heißt es darin: „Die Gebührenordnungspositionen dieses Kapitels sind für Versicherte bis zum vollendeten 21. Lebensjahr berechnungsfähig.“ Zugleich werden die Allgemeinen EBM-Bestimmungen um die Kategorie „Heranwachsender“ erweitert.

Folgende Anpassungen werden zum 01. 10. 2025 im EBM konkret vorgenommen:

  • In Abschnitt 4.3.5 der Allgemeinen Bestimmungen wird die Altersgruppe der Heranwachsenden gemäß § 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz definiert. Damit ist die Gruppe der 19- bis 21-Jährigen gemeint.
  • Die Präambel zu Kapitel 4 des EBM (Versorgungsbereich der Kinder- und Jugendmedizin) erhält eine neue Nummer 15. Diese stellt klar, dass die GOP dieses Kapitels für Pädiater auch für Versicherte bis zum vollendeten 21. Lebensjahr abrechnungsfähig sind.
  • Leistungslegenden und/oder Leistungsinhalte verschiedener GOP des EBM-Kapitels 4 werden den neuen Altersgruppen entsprechend angepasst.

Kommentar: Bis 21 zum Pädiater – eine gute Option
Das war längst überfällig! Zwar wollen längst nicht alle Adoleszenten bis zum 18. Lebensjahr – und bald auch darüber hinaus – beim Pädiater bleiben. Manche Jugendliche wechseln sogar bereits mit 16 Jahren zu einem Erwachsenmediziner. Andererseits zieht es junge Menschen mitunter auch noch bis 21 Jahre zum Kinder- und Jugendarzt. Das war bisher nur in Ausnahmefällen möglich. Gut, dass diese Option nun zum Normalfall wird. Das ist deshalb so bedeutend, weil angesichts der langen Wartezeiten in der Erwachsenenmedizin für junge Menschen in der sensiblen Altersphase zwischen 18 und 21 Jahren die Gefahr droht, eine Zeit lang medizinisch un- oder unterversorgt zu sein. Auch aus diesem Grund könnte der Kinder- und Jugendarzt für einen 20-Jährigen heute mehr denn je doch eine willkommene Alternative sein.


Autor:
© Hartmut Kreutz
Raimund Schmid


Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2025; 96 (5) Seite 313