Die aktuellen Zahlen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zeigen: Der Ausbau in der Kindertagesbetreuung muss weitergehen, der Bedarf nach weiteren Plätzen hält unvermindert an.

In der Publikation Kindertagesbetreuung Kompakt hat das BMFSFJ die aktuellen Zahlen zusammengetragen. Erstmals auch für Grundschulkinder bis 11 Jahre. So ist zum einen der Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren weiter gestiegen, von 43,6 Prozent in 2015 auf 46 Prozent in 2016. Doch nur 32,7 Prozent der Kinder dieser Altersgruppe – das entspricht einer Zahl von knapp 720.000 Kindern – wurden auch tatsächlich 2016 betreut.

Die tatsächliche Betreuungszeit unterscheidet sich von der benötigten

Nicht nur das Platzangebot, sondern auch die angebotenen Betreuungsumfänge sind für Eltern ein wichtiges Thema. Bei etwa der Hälfte der Eltern von Drei- bis Fünfjährigen unterschreitet die tatsächliche Betreuungszeit der Kinder die von ihren Eltern benötigte Betreuungszeit um mindestens fünf Stunden die Woche.

Auch ein Teil der Eltern von Grundschulkindern bis unter elf Jahren hat einen erweiterten Betreuungsbedarf. Eltern von Kindern ohne Betreuungsangebot nach dem Unterricht äußern einen zusätzlichen Betreuungsbedarf von über 22 Prozent.

Aber auch bei Eltern von Kindern, die einen Hort besuchen, haben 14 Prozent einen zusätzlichen Betreuungsbedarf von durchschnittlich 10 Stunden pro Woche. Bei Ganztagsschülerinnen und -schülern nennen über 22 Prozent der Eltern einen zusätzlichen Bedarf von durchschnittlich 9 Stunden pro Woche. Es zeigt sich, dass ganztägige Betreuungsangebote auch für Grundschulkinder weiter auszubauen sind.

„Kinderbetreuungsfinanzierung“: Aufstockung um über 1 Mrd. Euro

Für das neue Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ soll das vom Bund im Jahr 2007 eingerichtete Sondervermögen in den Jahren 2017 bis 2020 um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt werden. Neben zusätzlichen Plätzen soll mit diesen Mitteln auch die Qualität in der Kindertagesbetreuung vorangebracht werden. So können qualitative Ausstattungs-investitionen wie Sport- und Bewegungsräume, die Einrichtung von Küchen, eine barrierefreie Ausstattung und Räumlichkeiten für Elterngespräche gefördert werden.

Mit dem Bundesprogramm „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ werden 2016 bis 2019 Kitas, Kindertagespflegestellen und Horte zusätzlich mit einem Fördervolumen von 100 Mio. Euro gefördert, die ihre Betreuungszeiten bedarfsgerechter gestalten.


Quelle: Bundesfamilienministerium / Raimund Schmid