Etwa 17.500 Kinder unter 14 Jahren in Deutschland haben Typ-1-Diabetes. Sie brauchen Schulgesundheitspflegekräfte, die aber weithin fehlen.

Manche Kinder brauchen eine solche Unterstützung, um überhaupt am Unterricht teilnehmen zu können, argumentiert der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Der Verband fordert deshalb für diese Aufgabe flächendeckend eine gesicherte Finanzierung von Schulgesundheitspflegekräften, die die Krankenkassen übernehmen sollen.

Dies bekräftigt auch BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: „Eine Klarstellung, wer die zusätzlichen Kosten für die Betreuung junger Diabetiker in Kitas und Schulen zu tragen hat, ist dringend nötig. Denn derzeit weigern sich viele Kindergärten und Schulen, ein Kind mit Diabetes aufzunehmen. Erzieherinnen und Lehrer sagen, dass sie nicht dafür geschult seien und dass sie Angst haben, für eventuelle Fehler haften zu müssen. Wir brauchen endlich eindeutige gesetzliche Regelungen, die festlegen, wer den Mehraufwand in Kita, Schule oder Hort zu tragen hat, der über die Blutzucker­messung und die Insulingabe hinausgeht.“ Erschwerend komme hinzu, dass die derzeitige Regelung in § 14 Sozialgesetzbuch IX unscharf sei, die Kostenträger sich gegenseitig die Zahlungspflicht zuschieben und Familien häufig nur der Klageweg bleibe.

Der Bundesrat hat nun angeregt, eine gesetzliche Klarstellung an das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) anzudocken.

Kommentar:
Die Forderung nach qualifizierten und eindeutig finanziell geregelten Schulgesundheitspflegekräften ist überfällig, und zwar nicht nur für Kinder mit Diabetes, sondern für alle chronisch kranken Kinder und Jugendlichen. Bis dahin wird es aber noch ein langer Weg werden. Hilfreich dürfte aber sein, dass der Berufsverband der Kinder-und Jugendärzte 2017 das chronisch kranke Kind zum Jahresthema auserkoren hat. Darauf sollten nun möglichst viele aufspringen. Je lauter das Getöse, desto wacher wird in der Regel die Politik. In einem solchem Wahljahr wie diesem gilt dies in ganz besonderer Weise.


Autor
Raimund Schmid


Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2017; 88 (3) Seite 151