Das war lange nicht klar: Betroffene sexualisierter Gewalt im Kindes- und Jugendalter werden auch künftig weiterhin Hilfen vom Bund erhalten.

Das Bundeskabinett hat mit dem Bundeshaushaltsentwurf für 2020 beschlossen, dass die Finanzierung des Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ fortgesetzt wird. Anträge auf Hilfen an den Fonds können damit weiterhin gestellt werden. Bisher sind rund 11.500 Anträge eingegangen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Parlament werden die Mittel im Vergleich zu 2019 um 28,4 Millionen Euro auf 45,4 Millionen Euro aufgestockt.

Im Zuge der Weiterführung des Fonds ist es zentrales Ziel, die Bearbeitungszeiten für die Anträge deutlich zu reduzieren und organisatorische und auch inhaltliche Optimierungsmaßnahmen fortzusetzen, um die Hilfe nicht nur niedrigschwellig und passgenau, sondern auch zeitnah gewähren zu können. Die Geschäftsstelle des Fonds soll dazu künftig beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt werden.

Der Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ besteht seit Mai 2013 als ergänzendes Hilfesystem für Betroffene, die als Kinder und Jugendliche im familiären Bereich sexualisierte Gewalt erfahren haben. Er bietet niedrigschwellige und bedarfsgerechte Hilfen, die bei der Abmilderung bzw. Überwindung von heute noch bestehenden Folgeschäden des Missbrauchs unterstützen sollen.

Betroffene können Sachleistungen wie z.B. Therapien in Höhe von maximal 10.000 Euro erhalten. Bei behinderungsbedingtem Mehraufwand zur Inanspruchnahme der Hilfen werden zusätzlich bis zu 5.000 Euro gewährt. Die Leistungen sind gegenüber gesetzlichen Leistungen und gegebenenfalls bestehenden und durchsetzbaren zivilrechtlichen Ansprüchen nachrangig. Ein Rechtsanspruch auf Hilfen aus dem Fonds besteht nicht.

Weitere Informationen: www.fonds-missbrauch.de


Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) | ras