Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention in diesem Jahr die Kinderrechte zu einer Leitlinie von Politik und Rechtsprechung zu machen.

Dazu sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes vor allem die Kinderrechte im Grundgesetz verankert und eine aktive Politik zur Überwindung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg gebracht werden. Auch wenn es seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention vor fast 30 Jahren eine Reihe von Verbesserungen gegeben hat, müssen wir der deutschen Gesellschaft in der Gesamtschau eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen attestieren", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Gerade die Kinderrechte leiden in Deutschland noch immer unter einem gravierenden Umsetzungsdefizit. Das Prinzip dieser Konvention, dass Kinder Träger eigener Rechte sind, müsse sich auch im Wortlaut des Grundgesetzes wiederfinden. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz gleichrangig festgeschrieben werden.

Denn eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen würde auch dazu führen, dass sich die heutige jüngere Generation auch später für die Mitgestaltung und den Erhalt unserer Demokratie engagiert, ist Krüger überzeugt. Weiter sei eine wirksame soziale Absicherung von Kindern ebenso wie gute Bildungschancen für alle Kinder dringend geboten.

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder einen Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung, auf Förderung und Schutz, eine gewaltfreie und sie schützende Erziehung, auf Bildung und Ausbildung sowie auf ihre angemessene Beteiligung am politischen und gesellschaftlichen Leben.



Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk (DKHW) / ras