16.08.2010 Lebenshilfe und Hebammenverband lehnen Gentest an Embryonen ab

Der Fall eines Berliner Frauenarztes war am 6. Juli Gegenstand eines Strafverfahrens beim (BGH). Der Gynäkologe hatte in den Jahren 2005 und 2006 bei drei Frauen Präimplantationsdiagnostik (PID) angewandt. Die PID ist eine Methode, künstlich befruchtete Eizellen auf genetische Defekte zu untersuchen – bevor diese in den Mutterleib eingesetzt werden. Der Arzt hatte sich selbst angezeigt, um zu klären, ob diese Methode zulässig ist.
Grundsätzlich ist dies wohl der Fall, wie der 5. Senat des BGH nun entschieden hat. Der BGH wie auch schon der Generalbundesanwalt halten es jedoch für dringend geboten, dass mittels der PID nur nach schwerwiegenden Krankheiten und Behinderungen gesucht werden darf. Die Lebenshilfe steht der PID trotzdem nach wie vor kritisch gegenüber.
„Dieses Urteil könnte ein Dammbruch sein“, befürchtet der Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Robert Antretter. Denn die PID könnte auch die Selektion ungeborenen Lebens nach erwünschten und nicht erwünschten Merkmalen ermöglichen, etwa nach Geschlecht, Augen- oder Haarfarbe.
Immerhin führt der BGH in seiner Urteilsbegründung aus: „Einer unbegrenzten Selektion von Embryonen anhand genetischer Merkmale ist damit nicht der Weg geöffnet.“ Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert aber eine Klarstellung, was unter dem Begriff der schwerwiegenden Behinderung zu verstehen ist, damit die PID nicht unangemessen ausgeweitet wird.
„Problematisch ist diese Abgrenzung ohnehin, denn sie bedeutet letztlich die Entscheidung über lebenswert und lebensunwert“, sagt Antretter. Zudem seien die meisten angeborenen Behinderungen weder mit PID noch mit Pränataldiagnostik vor der Geburt festzustellen. „Und eines dürfe schließlich auch nicht vergessen werden: Der Eindruck, Behinderung sei vermeidbar, kann gesellschaftlich zu einem Verlust an Solidarität mit behinderten Menschen führen“, so Robert Antretter.
Auch der Deutsche Hebammenverband sieht die Gefahr einer genetischen Selektion durch PID. Wenn nicht unverzüglich eine Präzisierung des Embryonenschutzgesetzes auf den Weg gebracht wird, dann wird der Selektion menschlichen Lebens der Weg gebahnt, kritisiert der Deutsche Hebammenverband.
Denn die Möglichkeit, durch die Präimplantationsdiagnostik in Zusammenhang mit der künstlichen Befruchtung ein genetisch makelloses Kind zur Welt zu bringen, kann sehr schnell zu einer Verpflichtung werden. Das wäre eine ungeheure Belastung und Zumutung für Schwangere, die nicht mehr nur einfach guter Hoffnung sein dürfen, sondern sich zum Schwangerschaftsabbruch gedrängt fühlen könnten, sobald sich eine Normabweichung zeigt“, so Hebammenpräsidentin Martina Klenk.
Quellen: Deutscher Hebammenverband und Bundesvereinigung Lebenshilfe
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