19.12.2011 Der Weg für das Kinderschutzgesetz 2012 ist nun frei

Familienministerin Kristina Schröder (CDU) hat mit einem beherzten Griff in die Staatsschatulle den Weg für das Kinderschutzgesetz freigemacht. 51 Millionen Euro im Jahr soll der Steuerzahler ab 2015 für mehr Kinderschutz aufbringen.
Ursprünglich vorgesehen waren lediglich 30 Millionen Euro im Jahr für vier Jahre.
Darin hatten die Länder das Risiko gesehen, danach auf den Kosten für die neu geschaffenen Ansprüche sitzen zu bleiben. Nun haben sich noch vor Weihnachten Schröder und die Verhandlungsführerin der Länder, Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) auf einen finanziellen Kompromiss geeinigt. Diesem Kompromiss haben nun im Wesentlichen auch der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag zugestimmt. Dabei werden allerdings dem Bund den Löwenanteil an den Kosten des Gesetzes zugeschoben.
Mit dem Geld sollen in Städten und Gemeinden nun Frühwarnsysteme unterstützt beziehungsweise aufgebaut werden, über die Verwahrlosung von und Gewalt gegen Kinder frühzeitig erkannt werden sollen. Ärzte und Hebammen sind mit von der Partie. Die Familienhebammen sollen schon in den Geburtskliniken den Kontakt zu Müttern in schwierigen Lebenslagen herstellen und danach weiter pflegen. Bei Anzeichen von Drogenkonsum, Alkoholmissbrauch oder auch Beziehungsstress und Depressionen der Mutter sollen sie Hilfen vermitteln. Ziel ist zu verhindern, dass Überforderung und Verzweiflung in Gewalt gegen Kinder umschlagen.
Geburtskliniken und niedergelassene Ärzte sind als zentrale Akteure in den Netzwerken für frühe Hilfen gedacht. Darin sollen sie sich mit Lehrern, Sozialarbeitern und Mitarbeitern der Jugendämter austauschen können. In einigen Städten gibt es solche Netzwerke bereits. Weil in diesen Netzen die Schweigepflicht fortbesteht, sollen Informationen darin aber anonymisiert werden. Dafür sieht das Gesetz vor, Ärzten die Entscheidung zu erleichtern, bei einem Verdacht auf körperliche oder seelische Gewalt ohne Angst vor dem Staatsanwalt das Jugendamt zu informieren. Dafür soll eine bundeseinheitliche Norm geschaffen werden.
Die Ärzte wie zum Bespiel der Berufsverband dr Kinder- und Jugendärzte (BVKJ sind darüber gar nicht glücklich. Die Schweigepflicht dürfen Ärzte nämlich ausschließlich gegenüber den Jugendämtern brechen. Vielmehr wäre es aus Sicht der Pädiater durchaus wünschenswert gewesen, sich straffrei mit Kollegen und eventuell weiteren Berufsgeheimnis-Trägern austauschen zu dürfen, um Verdachtsfälle zu erhärten oder zu entkräften.
Quelle: Ärzte Zeitung online vom 15.12.2012 / ras
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