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23.01.2012 Bundesrat: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz

Mit der Verankerung von Kinderrechte im Grundgesetz könnte es gelingen, mehr Kinderbewusstsein in der Gesellschaft zu erzeugen.

Foto: © Bundesrat

Davon sind Dr. Sabine Skutta und Prof. Dr. Jörg Maywald, Sprecherin und Sprecher der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland, überzeugt. Nur mit der gesetzlichen Verankerung der Kinderrechte werde in der Gesellschaft klar, dass Kinder eigene zu respektierende Grundrechte haben.

Insbesondere das in Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Wohl des Kindes mit seinem Vorrangigkeitsprinzip in der Gesetzgebung, bei den Gerichten und in den Behörden würde hierzulande noch keine Beachtung finden. Eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz würde laut Skutta auch eine Verbesserung in der Rechts- und Verwaltungspraxis für Kinder zur Folge haben.

Die National Coalition begrüßt deshalb die von den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen eingebrachte und im Bundesrat verabschiedete Entschließung, die Bundesregierung aufzufordern, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen. Viele europäische Länder haben die Kinderrechte bereits ausdrücklich in ihren jeweiligen Verfassungen verankert. Auch hierzulande haben fast alle Bundesländer die Kinderrechte in ihren Landesverfassungen verankert.

Quelle: National Coalition / ras

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